Vertrauen und Transparenz

Seit mehr als 100 Jahren ist die ANWR GROUP erfolgreich im Handels- und Kooperationsgeschäft aktiv. Dieser Erfolg basiert auf der Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Qualität unserer Abläufe, auf Vertrauen sowie auf die Einhaltung interner und externer Anforderungen.

Compliance umfasst dabei nicht nur das Einhalten der vom Gesetzgeber vorgegebenen rechtlichen Normen, wie Einhaltung des Datenschutzes oder des Kartellrechts, sondern vor allem auch das Leben von „inneren Werten“, das heißt von selbst gesetzten Normen. Dazu gehört zum Beispiel das Vermeiden von Interessenkonflikten oder eine ethisch korrekte Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.

Neben dem Transparenz- und Vertrauensaspekt zielt Compliance auch darauf, messbaren Schaden infolge Nichteinhaltung gesetzlicher Normen (wie Bußgeld oder Umsatzabschöpfungen), aber auch immateriellen Schaden (wie Image- oder Rufschädigung) vom Unternehmen fernzuhalten.

Für die generelle Notwendigkeit von Compliance bestehen in Deutschland unterschiedliche rechtliche Normen, unter anderem §§ 91.2 und 93 AktG, § 34.1 GenG, § 43 HGB und § 130 OWiG. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialgesetze (zum Beispiel zum Arbeits- oder Kartellrecht) sowie freiwillige Vorgaben wie beispielsweise den „Corporate Governance Kodex für Genossenschaften“. Letztlich mündet dies alles in der allgemeinen Sorgfalts- und Legalitätspflicht der Geschäftsführung.

Der Compliance-Beauftragte der ANWR GROUP ist zu erreichen über die E-Mail-Adresse Compliance@anwr-group.com

Wesentliche Bestandteile des Compliance-Management-Systems der ANWR GROUP, das regelmäßig interner und externer Prüfung unterzogen wird (zuletzt 2023 einer externen Wirksamkeitsprüfung nach IDW PS 980 n.F.), sind:

  • Code of Conduct
  • Compliance-Richtlinie
  • Kartellrechts- und Wettbewerbsrechts-Richtlinien
  • Arbeitsanweisung „Zuwendungen“
  • Hinweisgebersystem Integrity Line

Zum Hinweisgebersystem Integrity Line